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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterricht


- Die Anmeldung für den Reiter ist verbindlich und erfolgt in Form einer schriftlichen/mündlichen Nachricht (z.B.: per Telefon, WhatsApp, Sms). Bei Absagen bis 48 h vor dem vereinbarten. Termin werden keine Kosten berechnet. Danach fällt eine Stornogebühr von 50 % an. Absagen nach 24h vor dem vereinbarten Termin erlaube ich mir gänzlich in Rechnung zu stellen. Bei spontaner Krankheit/ Unfall des Pferdes, dessen Absage weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden, fällt eine Absagegebühr von 50% des vereinbarten Unterrichtspreises an. Die Möglichkeit einen Ersatz zu organisieren oder aus der Unterrichtseinheit eine Beritteinheit gemacht wird besteht zusätzlich.


- Bei sehr schlechten Wetterverhältnissen (sollten die Einheiten im Freien stattfinden) werde ich den Unterricht auf ein beidseitig passendes Datum nach Absprache verschieben.

 

- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Pferde. Eine Realisation der Tiergefahr (Erschrecken, Buckeln usw.) kann auch mit einem professionellen Trainer nicht gänzlich ausgeschlossen
werden.


- Den Reitschülern wird der Abschluss einer Unfallversicherung, sowie das Tragen eines Reithelm, welcher den aktuellen DIN-Norm entspricht, festem Schuhwerk und ggf. Handschuhen empfohlen. Kinder sind verpflichtet zum tragen von festem Schuhwerk und eines
passenden Reithelms.


- Das Entgelt für Reitstunden ist unmittelbar nach der Reitstunde in bar bzw. binnen 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung auf das Konto der Auftragnehmerin zu überweisen. Wird eine Rechnung nicht bezahlt, findet keine weitere Trainingseinheit statt, bis das Entgelt beglichen wurde.


- Die angebotenen Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Festpreise inkl. Anfahrt und Unterricht. Preisänderungen und Anpassungen unter Vorbehalt.


- Carmen Fromm behält sich vor, aus Krankheits- oder Organisationsgründen Einheiten zur Gänze abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin mit dem Auftraggeber vereinbart.


- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich pünktlich zur vereinbarten Zeit am Veranstaltungsort einzufinden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Verspätungen seinerseits nicht berücksichtigt werden können.


- Die Haftung von „Carmen Fromm Reitkunst&Freiheitsdressur“ ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

- Festgehalten wird, dass Carmen Fromm für nicht durch sie verursachte allfällige Schäden, welche durch nicht absehbare Reaktionen des Pferdes entstehen können, nicht haftet.

 

- Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, welche durch sein Verschulden verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge von unsachgemäßem Verhalten in der Nähe der Pferde.


- Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % vereinbart. Durch Zahlungsverzug entstandene, zweckmäßige und notwendige Kosten, beispielsweise für Inkasso, Mahnungen etc., sowie allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Betreibungskosten, einschließlich jener der rechtsfreundlichen Vertretung, sind der Auftragnehmerin vom Auftraggeber zu ersetzen.

Auswärtskurse.


- Die Buchung eines Kurses erfolgt mit einer schriftlichen Nachricht (E-mail, WhatsApp, PDF) bis spätestens 8 Wochen vor dem Kursbeginn.

 

- Gebuchte Kurse können bis 4 Wochen vor dem Kurs kostenlos storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor dem Kurs wird eine Stornogebühr von 50% der Kursgebühr berechnet. Reisekosten werden dann selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.

 

- Sollte die Durchführung des Kurses infolge Covid19 Bestimmungen nicht möglich oder zu Risikobestimmt sein. Kann der Auftraggeber/Veranstalter um eine kostenlose Verschiebung des Kurses anfragen.

 

- Der Auftraggeber übernimmt anfallende Weg-, Nächtigungs- und Versorgungskosten der Auftragnehmerin.

 

- Finden Kurse im Freien statt, behält sich die Auftragnehmerin weiters vor, den Kurs bei für Mensch und Pferd riskanten und potentiell gesundheitsschädigenden Witterungsbedingungen zu verschieben oder zur Gänze abzusagen.

 

- Für den Unterricht während des Kurses gelten die gleich Bedingungen wie in „Unterricht“. Kurse/Seminare vor Ort auf demTrainingsgelände in Jochling 2 4850 Jochling

 

- Die Anmeldung ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang vollständig und gültig (Zahlungsfrist wird der jeweiligen Einladung entnommen). Durch die Anmeldung ohne erfolgte Anzahlung entsteht kein Anspruch auf einen Kurs- /Seminarplatz.

 

- Absagen können bis 4 Wochen vor Kursbeginn/ bei Seminaren 2 Wochen, getätigt werden. Danach gilt die volle Teilnahmegebühr, ausgenommen es wird der Platz nachbesetzt.

 

- Für den Fall, dass ein Reiter seinen Lehrgangsplatz nicht wahrnehmen kann, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Platz aus der Warteliste nachzubesetzen. In diesem Fall bekommt der Reiter, der zurückgetreten ist, die volle Kurs-/ Seminargebühr zurückerstattet. Sind keine Teilnehmer auf der Warteliste vorgemerkt, hat der angemeldete Reiter die Möglichkeit, seinen Platz selbst nachzubesetzen. Wird der Platz jedoch weder wahrgenommen, noch nachbesetzt, wird vom Auftragnehmer der volle Kurs- /Seminarbetrag einbehalten.

 

- Das Gleiche gilt für Theorieteilnehmer bei Kursen.

 

- Die Teilnehmer haften uneingeschränkt für ihre mitgebrachten Tiere.

 

- Jeder Pferdebesitzer/Teilnehmer/Zuschauer verpflichtet sich mit der Anmeldung beim Betreten des Veranstaltungsgeländes, die Stallordnung einzuhalten, sowie Weisungen und Anordnungen des Veranstalters und dessen Helfer zu befolgen. Hund sind an der Leine zu führen.

 

- Carmen Fromm behält sich vor, Kurse oder Seminare die ihres Erachtens unterbesetzt sind, gänzlich abzusagen oder zu verschieben.

 

- Für den Unterricht während des Kurses/Seminars gelten die gleich Bedingungen wie in „Unterricht“.

 

Mobiler Beritt


- Grundsätzlich kann jedes Pferd, unabhängig von Rasse, Alter, Geschlecht und Ausbildungsstand zum Training gebracht werden. Allerdings muss das Pferd über eine gültige Influenza-Tetanus Impfung verfügen und regelmässig entwurmt sein. Außerdem muss es frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Equidenpass ist mit dem Pferd zu übergeben. Spätestens bei Einstallung des Berittpferdes erhalten Sie einen Berittvertrag.

 

- Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

- Der Eigentümer ist berechtigt, das Pferd jederzeit, also auch schon vor Vertragsablauf, wieder an sich zu nehmen. Dies berührt jedoch die Verpflichtung zur Entrichtung des Entgelts bis zum Ende der wirksamen Kündigung nicht.

 

- Die Anmeldung Ihres Pferdes zum Beritt kann formlos per Email, SMS, Anruf oder persönlicher Vereinbarung erfolgen. Sobald Sie eine positive Rückmeldung – schriftlich oder mündlich – erhalten haben, gilt die Anmeldung als erfolgt.

 

- Mit der Anmeldung wird eine Reservierungsgebühr von 450€ fällig. Diese wird voll auf den ersten Monatsbetrag angerechnet.

 

- Der Rücktritt ist bis einem Monat vor Beritt Beginn kostenfrei möglich, die Reservierungsgebühr wird voll erstattet. Erfolgt die Stornierung der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, verfällt die Reservierungsgebühr zugunsten von Reitkunst & Freiheitsdressur Carmen Fromm.

 

- Die Vergütung wird monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Diese gilt für 4 Kalenderwochen Beritt.

 

- Eine vorübergehende Abwesenheit des Pferdes (Turnierbesuche, Klinikaufenthalte u. ä.) entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Beträge.

 

- Ihr Pferd wird für den Zeitraum des Beritts in einer Innenbox mit Fenster untergebracht. Im Boxenpreis sind Fütterung mit Heu nach Bedarf, regelmäßiges Ausmisten und Einstreuen der Box nach Bedarf sowie witterungsabhängig Freilauf auf Paddock oder Wiese enthalten, außerdem natürlich die Nutzung der Anlage.

 

- Gefüttert wird nach Ihren Vorgaben. Zusatzfutter kann von Ihnen gestellt oder bei Bedarf von Carmen Fromm organisiert werden und wird dann gesondert in Rechnung gestellt.

 

- Der Freilauf erfolgt witterungsabhängig einzeln auf einem Paddock. Nach Absprache und Einverständnis der Besitzer können sich bekannte Pferde in Gruppen auf den Aussenbereich gelassen werden. Sie tragen das mit dem Freilauf verbundene Risiko.

 

- Reitkunst & Freiheitsdressur Carmen Fromm ist berechtigt und verpflichtet, im Notfall ohne Rücksprache einen Tierarzt oder einen Hufschmied zu beauftragen.Wenn nach den Umständen die Möglichkeit besteht, so ist vorher das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Hierbei werden Ihnen die anfallenden Kosten direkt von Tierarzt oder Hufschmied in Rechnung gestellt.

 

- Sie werden selbstverständlich über sämtliche Auffälligkeiten im Verhalten oder bezüglich der Gesundheit Ihres Pferdes unterrichtet.

 

- Sollte es notwendig werden, transportiert Reitkunst & Freiheitsdressur Carmen Fromm das Berittpferd zu tierärztlichen Behandlungen bzw. in die Tierklinik. Hierfür werden Ihnen eine Kostenpauschale in Höhe von 1,00€ pro Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer sowie einen Stundensatz von 60€ pro Stunde in Rechnung gestellt.

 

- Sie sind verpflichtet, für das eingestellte Pferd eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit des Beritts aufrecht zu erhalten.

 

- Carmen Fromm Reitkunst & Freiheitsdressur haftet nicht für Schäden an den eingestellten Pferden oder Zubehör Stücken des Einstellers, es sei denn, diese Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Betreiberin bzw. derer Erfüllungsgehilfen. Auch haftet Reitkunst & Freiheiheitsdressur nicht für etwaige Unfälle bzw. Verletzungen des Pferdes, gleichgültig ob diese inner- oder außerhalb der Reitanlage eintreten.

 

- Training und Ausbildung des Pferdes erfolgen durch Carmen Fromm. Die Ausbildung umfasst bis zu 20 Trainingseinheiten pro Monat. Dauer sowie Art der Trainingseinheiten richten sich nach Ermessen von Carmen Fromm. Die Ausbildung erfolgt sowohl unter dem Sattel als auch an der Longe und enthält diverse weitere Trainingselemente vom Boden aus. Dabei wird keinesfalls der Erfolg des Beritts geschuldet, sondern ausschließlich die pflichtgemäße Unterweisung des Pferdes. Vor Anfang des Beritts werden gewünschte Trainingsziele besprochen.

 

- Sie haben das Recht ihr Pferd jederzeit zu den angegeben Stallzeiten zu besuchen und ggf. auf eigenes Risiko zu Pflegen oder zu bewegen. Ihnen wird ausdrücklich angeraten, nur mit Reithelm auf der Anlage zu reiten. Das Reiten auf der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko, es sei denn ein etwaiger Schaden tritt durch grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches pflichtwidriges Verhalten der Betreiberin ein.

 

- Alle Ausrüstungsgegenstände müssen mit dem Pferdenamen beschriftet sein. Für den Verlust und/oder die Beschädigung übernimmt der Bereiter keine Haftung.

 

- Sollte Ihr Pferd im Vertragszeitraum erkranken bzw. sich verletzen, so dass ein Beritt nicht möglich ist, müssen Sie Ihre Vertragsleistungen trotzdem erfüllen. Der Beritt wird nachgeholt bzw. durch die aufwendige Pflege des Pferdes ersetzt. Können und möchten Sie die erkrankungs- oder verletzungsbedingte Pflege und Versorgung Ihres Pferdes selbst leisten, wird der Beritt nachgeholt, sobald ein Training des Pferdes wieder möglich ist.

 

- Soweit der Beritt aus gesundheitlichen Gründen des Pferdes für länger als 4 Wochen nicht möglich ist, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Ablauf dieser vier Wochen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, den Beritt auszusetzen.

 

- Bei Verkauf oder Tod des eingestallten Pferdes gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.

 

- Im Zeitraum des Beritts werden zu Dokumentationszwecken Foto- und Filmaufnahmen des Berittpferdes erstellt. Diese werden ggf. nach erfolgter Rücksprache auf den Online-Kanälen der Betreiberin veröffentlicht. Das Recht an den Aufnahmen (Urheber- und Verwertungsrechte) liegt bei der Betreiberin.

 

- Bei Vermittlung von Verkaufspferden erhebt Carmen Fromm Reitkunst & Freiheitsdressur die marktübliche Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % des Verkaufspreises.

 

- Gewünschte Zusatzleistungen für Beritt oder Unterbringung können nach Absprache separat gebucht und in Rechnung werden gestellt.

 

- Carmen Fromm Reitkunst & Freiheitsdressur behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit schriftlich zu ändern oder zu ergänzen.

 

 

 

 

Stand 22. August 2023 Carmen Fromm Reitkunst & Freiheitsdressur

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